Mittels der Beckeneinströmung wird das Desinfektionsmittel im Becken möglichst gleichmäßig und zügig im gesamten Beckenbereich verteilt. Des Weiteren werden die Schmutzstoffe schnell aus dem Pool entfernt. Um eine optimale Oberflächenreinigung zu erreichen, muss das komplett eingeströmte Wasser nach derzeitiger Norm über die Überlaufrinne fließen. Hierbei werden drei Arten der Einströmung unterschieden.
Das Wasser wird bei der Vertikaldurchströmung über sogenannte Einströmtöpfe am Boden des Beckens eingeströmt. Diese Einströmtöpfe müssen so ausgerichtet sein, dass das Wasser nicht einfach in einem Strahl zur Oberfläche schießt, sondern entsprechend im gesamten Beckenbereich verteilt wird. Laut der DIN 19643-1, 9.2, wird pro Einströmtopf eine maximale Beckenfläche von 6 m2 empfohlen (also im Falle eines Beckens mit 100 m2 Wasserfläche – etwa 17 Einströmungen). Wichtig ist dabei, dass die Wasserverteilung zu den einzelnen Einströmungen gleichmäßig erfolgt. Bei Edelstahlbecken wird meist die Variante der Einströmrinnen eingesetzt. Diese Rinnen sind im Beckenboden mit einer Abdeckung versehen, die mit Ausströmöffnungen abgedeckt ist. Zwischen zwei Einströmrinnen sollten nicht mehr als 4,5 m liegen. Bei der Strahlenturbulenz wird das Wasser durch Einströmdüsen in den Beckenwänden eingelassen. Die Düsen liegen etwa 30 cm über dem Beckenboden und sind versetzt gegenüberliegend angebracht.
Bei Schwimmbädern mit absenkbarem Hubboden oder sehr tiefen Sprungbecken werden die Einströmdüsen auf zwei unterschiedlichen Ebenen angebracht. Wie viele Düsen jedoch notwendig sind, hängt von der Beckenbreite ab. Zudem muss für das Einströmen ausreichend Druck an der Düse zur Verfügung stehen, weshalb der Düsendurchmesser vom Volumenstrom abhängig ist. Die Einströmung auf einer Beckenseite und das Absaugen auf der gegenüberliegenden Seite nennt man Längsdurchströmung. Diese ist jedoch nicht mehr gebräuchlich, da nur ein Teil des eingeströmten Wassers über die Überlaufrinne abgeführt wird.